SIDAS · DSG Schweiz · DSGVO · Schweiz

Datenschutz rechtssicher umsetzen –
DSG Schweiz & DSGVO

Das revidierte Schweizer DSG gilt seit September 2023 und stellt hohe Anforderungen an Verarbeitungsverzeichnis, Einwilligungsmanagement und Betroffenenrechte. SIDAS unterstützt Organisationen im Gesundheitswesen, in der Industrie und im Finanzbereich dabei, diese Pflichten strukturiert zu erfüllen.

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Was das revidierte DSG konkret bedeutet

Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz gilt seit September 2023 und bringt neue Pflichten — unabhängig von Branche oder Unternehmensgrösse.

Verarbeitungsverzeichnis Pflicht

Jede Organisation, die regelmässig besonders schützenswerte Personendaten verarbeitet, muss ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten führen — vollständig, aktuell und auf Anfrage des EDÖB vorlegbar.

Meldepflicht bei Datenpannen

Datenschutzverletzungen mit erheblichem Risiko müssen dem EDÖB so rasch wie möglich gemeldet werden. Ohne strukturiertes Incident-Management ist diese Pflicht kaum fristgerecht zu erfüllen.

Betroffenenrechte & Auskunftspflicht

Personen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten. Anfragen müssen innerhalb von 30 Tagen beantwortet werden — dokumentiert und nachvollziehbar.

Datenschutz betrifft jede Branche

SIDAS ist branchenübergreifend einsetzbar — mit vorkonfigurierten Vorlagen für die spezifischen Anforderungen jedes Sektors.

Gesundheitswesen

Gesundheitsdaten sind besonders schützenswert (Art. 5 DSG). Spitäler, Pflegeheime, Spitex und Arztpraxen stehen vor komplexen Anforderungen: Patienteneinwilligungen, Datenzugriffe, EPD-Konformität und Schulungspflichten.

  • Verarbeitungsverzeichnis
  • Einwilligungsmanagement
  • Zugriffsrechte
  • Schulungsnachweise

Industrie & Handel

Personalakten, Kundendaten, Lieferantenverträge — produzierende Betriebe und Handelsunternehmen verarbeiten täglich grosse Mengen Personendaten. Das DSG fordert klare Prozesse und revisionssichere Dokumentation.

  • Datenschutz-Policies
  • Auftragsbearbeitungsverträge
  • Mitarbeiterschulungen
  • Audit-Nachweise

Finanz & Treuhand

Finanz- und Treuhandunternehmen verarbeiten täglich sensible Kundendaten. Das DSG verlangt klare Dokumentation aller Bearbeitungstätigkeiten, Auftragsbearbeitungsverträge mit Dienstleistern und revisionssichere Nachweise.

  • Verarbeitungsverzeichnis
  • Auftragsbearbeitungsverträge
  • Revisionssichere Dokumentation
  • Betroffenenrechte
Die Lösung

SIDAS: Datenschutz-Management für DSG Schweiz & DSGVO

SIDAS unterstützt Organisationen in der Schweiz, Liechtenstein, Deutschland und Österreich — mit branchenspezifischen Vorlagen und geführten Prozessen für jede Compliance-Anforderung.

  • Verarbeitungsverzeichnis nach DSG & DSGVO

    Alle Datenbearbeitungen strukturiert erfassen, kategorisieren und exportieren — mit branchenspezifischen Vorlagen als Ausgangspunkt.

  • Informationsbasis für die DSFA

    SIDAS liefert die strukturierte Dokumentationsgrundlage — Verarbeitungszwecke, Datenkategorien, Risikobewertungen — die für eine Datenschutz-Folgenabschätzung benötigt wird.

  • Einwilligungsmanagement

    Einwilligungen zentral einholen, verwalten und bei Widerruf sofort reagieren — inklusive digitaler Signaturlösung für Patienten und Kunden.

  • Betroffenenrechte-Management

    Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsanfragen fristgerecht bearbeiten, dokumentieren und revisionssicher archivieren.

SIDAS Dashboard – Datenschutzmanagement
600+
Kunden in CH, FL, DE & AT
10+
Jahre Erfahrung
4
Länder CH / FL / DE / AT
2000+
Anwender

Häufige Fragen zum Datenschutz

Was hat sich mit dem revidierten DSG konkret geändert?
Das revidierte DSG (in Kraft seit 1. September 2023) bringt vier wesentliche Neuerungen: Pflicht zum Verarbeitungsverzeichnis für risikoreiche Bearbeitungen, Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen an den EDÖB, Pflicht zur Datenschutz-Folgenabschätzung bei hohem Risiko sowie ausgebaute Auskunftsrechte der betroffenen Personen. Verstösse können mit Bussen bis CHF 250'000 geahndet werden.
Was ist der Unterschied zwischen DSG und DSGVO?
Das DSG (Datenschutzgesetz) ist das revidierte Schweizer Datenschutzrecht, das seit September 2023 gilt. In Deutschland, Österreich und Liechtenstein gilt die DSGVO direkt — ergänzt durch nationale Ausführungsgesetze (BDSG, DSG-AT). Die Schweiz ist kein EU/EWR-Mitglied und hat ein eigenständiges Datenschutzrecht. SIDAS unterstützt Organisationen in allen vier Ländern.
Gilt das DSG auch für KMU und kleinere Organisationen?
Ja, das DSG gilt für alle juristischen und natürlichen Personen des Privatrechts, die Personendaten bearbeiten — unabhängig von Grösse oder Branche. Für kleinere Betriebe gilt das Verarbeitungsverzeichnis nur, wenn sie besonders schützenswerte Daten in grossem Umfang oder risikoreiche Profiling-Tätigkeiten durchführen. Eine Arztpraxis, ein Pflegeheim oder ein Treuhandbüro ist in der Regel betroffen.
Wann brauche ich eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)?
Eine DSFA ist Pflicht, wenn eine Datenbearbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder Grundrechte betroffener Personen erzeugt. Typische Fälle: umfangreiche Bearbeitung besonderer Datenkategorien (Gesundheit, Religion, Biometrie), systematisches Profiling mit erheblichen Auswirkungen, oder Überwachung öffentlicher Bereiche. SIDAS liefert die strukturierte Dokumentationsgrundlage — Verarbeitungszwecke, Datenkategorien und Risikobewertungen — auf der eine DSFA aufbaut.

DSG-konform werden — strukturiert und revisionssicher

Sprechen Sie mit uns über Ihre Datenschutz-Anforderungen. Wir zeigen Ihnen, wie SIDAS Ihre Organisation DSG- und DSGVO-konform unterstützt.